Rechtsprechung
   RG, 26.09.1921 - Rep. IV. 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,251
RG, 26.09.1921 - Rep. IV. 3/21 (https://dejure.org/1921,251)
RG, Entscheidung vom 26.09.1921 - Rep. IV. 3/21 (https://dejure.org/1921,251)
RG, Entscheidung vom 26. September 1921 - Rep. IV. 3/21 (https://dejure.org/1921,251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine Erbschaftsausschlagung wegen irriger Annahme der Überschuldung des Nachlasses angefochten werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftsausschlagung; Irrtum über Eigenschaften einer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.06.1919 - V 157/19

    Feststellung der Verlesung eines Protokolles.

    Auszug aus RG, 26.09.1921 - IV 3/21
    Die Beklagtes halten dieser Ansicht die vom V. und VI. Zivilsenat des Reichsgerichts bei Warneyer 1909 Nr. 528 und in RGZ. Bd. 73 S. 136 im Anschluß an frühere Entscheidungen entwickelte, auch in wiederholten späteren Entscheidungen (Warneyer 1912 Nr. 287, 1014 Nr. 271; Urt. vom 21. Juni 1919 V 157/19) festgehaltene Auffassung entgegen, daß § 119 Abs. 2, indem er als Irrtum über den Inhalt der Erklärung auch den Irrtum über solche Eigenschaften der "Sache" gelten lasse, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden, sich gemäß § 90 BGB.
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

    a) Eine Erbschaft stellt eine "Sache" im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. RGZ 103, 21, 22, juris; MüKo/Leipold, BGB, 9. Aufl. 2022, § 1954 Rn. 11).

    Ein Irrtum über die Bewertung der Höhe einer zum Nachlass gehörenden Forderung oder Verbindlichkeit berechtigt hingegen nicht zur Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB, da der Wert der Nachlassgegenstände - ebenso wenig wie der Wert des Nachlasses selbst - keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt (RGZ 103, 21, 22; OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 31 Wx 54/15, Rn. 9, juris; MüKo/Leipold, a. a. O., § 1954 Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht